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   BGH, 18.10.1978 - 2 StR 418/78   

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BGH, 18.10.1978 - 2 StR 418/78 (https://dejure.org/1978,8178)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1978 - 2 StR 418/78 (https://dejure.org/1978,8178)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 418/78 (https://dejure.org/1978,8178)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aburteilung aller bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verübten Taten durch Bildung einer Gesamtstrafe - Miterledigung einer Tat durch nachträgliche Gesamtstrafenbildung - Gerichtliche Prüfung der ausreichenden Vorbereitung des Verteidigers

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.03.1969 - 1 StR 353/68

    Innere Haltung des abgelehnten Richters als Kriterium für Befangenheit - Betrug

    Auszug aus BGH, 18.10.1978 - 2 StR 418/78
    Ob der Verteidiger für die Übernahme der Verteidigung genügend vorbereitet ist, hat er in erster Linie selbst zu beurteilen; es ist grundsätzlich nicht Sache des Gerichts, dies zu prüfen (BGH, Urteile vom 19. Mai 1967 - 4 StR 143/67 - und vom 14. März 1969 - 1 StR 353/68).
  • RG, 29.10.1888 - 2011/88

    83. Was versteht der §. 79 St.G.B.'s unter der "früheren Verurteilung", vor

    Auszug aus BGH, 18.10.1978 - 2 StR 418/78
    Der Vorschrift des § 55 StGB liegt der Gedanke zugrunde, daß der mit der Frage der nachträglichen Bildung einer Gesamtstrafe befaßte Richter so zu entscheiden hat, als wären durch das erste auf die Begehung mehrerer Straftaten folgende Urteil alle bis dahin verübten Taten abgeurteilt worden (RGSt 18, 333; 24, 185; BGHSt 9, 384; BGH in GA 1956, 50).
  • RG, 01.06.1893 - 1066/93

    Wie ist die Gesamtstrafe nach § 79 St.G.B.'s zu bilden, wenn das zu

    Auszug aus BGH, 18.10.1978 - 2 StR 418/78
    Der Vorschrift des § 55 StGB liegt der Gedanke zugrunde, daß der mit der Frage der nachträglichen Bildung einer Gesamtstrafe befaßte Richter so zu entscheiden hat, als wären durch das erste auf die Begehung mehrerer Straftaten folgende Urteil alle bis dahin verübten Taten abgeurteilt worden (RGSt 18, 333; 24, 185; BGHSt 9, 384; BGH in GA 1956, 50).
  • BGH, 19.05.1967 - 4 StR 143/67

    Fürsorgepflichtverletzung des Gewichts wegen fehlender Überwachung der

    Auszug aus BGH, 18.10.1978 - 2 StR 418/78
    Ob der Verteidiger für die Übernahme der Verteidigung genügend vorbereitet ist, hat er in erster Linie selbst zu beurteilen; es ist grundsätzlich nicht Sache des Gerichts, dies zu prüfen (BGH, Urteile vom 19. Mai 1967 - 4 StR 143/67 - und vom 14. März 1969 - 1 StR 353/68).
  • BGH, 25.02.1997 - 1 StR 600/96

    Bestellung des ehemaligen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger - Gründe für

    Es ist grundsätzlich nicht Sache des Gerichts, dies nachzuprüfen; denn als unabhängiges Organ der Rechtspflege hat der Rechtsanwalt die Verteidigung selbständig zu führen (BGH, Urt. vom 18. Oktober 1978 - 2 StR 418/78 - bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] unter Hinweis auf BGH, Urteile vom 19. Mai 1967 - 4 StR 143/67 - und vom 14. März 1969 - 1 StR 353/68; vgl. auch BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 1).
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